Der Hausbesitzer hatte das brennende TV-Gerät
samt brennender Gardine bereits aus Fenster geworfen, wobei er
sich Brandverletzungen und eine Rauchgasvergiftung zuzog. Das 1.
und 2. Obergeschoss waren stark verqualmt.
Maßnahmen:
Absicherung der Einsatzstelle. Erstversorgung des
Bewohners bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Ablöschen des
Fernsehers und Belüftung des Wohnhauses.