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Meldungen in den
Nachrichten über Brände in Wohnungen und Häusern gehören heute leider zum
Alltag. Alle 3 Minuten brennt es in Deutschland und über 200.000 mal
rücken die Feuerwehren jährlich zur Brandbekämpfung aus. Dabei kommen
jährlich ca. 800 Menschen ums Leben. |
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Doch was viele
Außenstehende meist nicht wissen, viele dieser Opfer verbrennen nicht,
sondern sterben an Rauchvergiftung. Nicht erfasst sind die Opfer, die
wegen einer Rauchvergiftung "nur" behandelt werden, diese
Zahl ist um ein Vielfaches höher.
Fehlender vorbeugender Brandschutz ist häufig die Ursache
solcher Katastrophen. Eine besondere Rolle dabei spielen Rauchmelder. Sie
ermöglichen es, Brände schon frühzeitig zu erkennen und zu melden. |
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In der Nacht, wenn die
ganze Familie schläft, sind Brände am gefährlichsten. In
den modernen Haushalten sind überall Kunststoffe vorhanden, welche bei
Verbrennung giftigen Rauch entstehen lassen. Dieser Rauch
weckt Schlafende nicht auf, sondern macht sie bewusstlos.
Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig schon
den bei Schwelbränden entstehenden Rauch und warnt durch einen lauten
Signalton. Dadurch werden Schlafende zu einem Zeitpunkt
geweckt, zu dem die Flucht in die Sicherheit noch
gefahrlos möglich ist.
In den USA sind Rauchmelder schon seit
längerem vorgeschrieben. Statistiken nach sind seit diesen Vorschriften
viel weniger Todesopfer durch Brände zu beklagen.
Fazit:
Die Installation von Rauchmeldern ist einer der sichersten Wege, Gefahren
durch einen Brand zu minimieren und somit Menschenleben zu schützen.
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Rauchmelder sind seit 23. Dezember
2003 in Wohnungen in Rheinland-Pfalz Pflicht. Dies schreibt die
Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vor:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über
die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." (
Auszug § 44
Abs. 8 LBauO)
"Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden
Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind." (
Auszug § 2 Abs. 5 LBauO) |
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Tipps zur Platzierung von
Rauchmeldern |
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In Wohnungen sollte als
Mindestschutz ein Rauchmelder vor dem Schlafbereich installiert
werden. Wo Schlafbereiche voneinander getrennt sind, sollte vor jedem
Schlafbereich ein Rauchmelder montiert werden.
In Gängen und Fluren
sollten Rauchmelder nicht mehr als 8 m auseinander, nicht mehr als 4 m vom
Gangende und nicht mehr als 7 m vor jeder Tür montiert sein.
Bei Gebäuden mit mehreren Etagen sollte
mindestens ein Rauchmelder pro Geschoss und vor jedem
Schlafbereich installiert werden, z.B. im Flur, der die Schlafzimmer
verbindet, oder im Treppenhaus, das zu diesem Flur führt. |
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Bei ausgebauten Dachgeschossen
wird dringend geraten, einen Rauchmelder über der Treppe zu montieren.
Besonders wichtig ist es, in den Aufstellungsräumen von
Waschmaschine und Wäschetrockner Rauchmelder zu installieren,
sofern dies keine Feuchträume sind wie z.B. Bad/Dusche.
Prüfen Sie, ob
der Alarmton in allen Schlafzimmern laut genug ist, um Sie im Brandfall zu
wecken. |
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Zum besseren Schutz sollte in
jedem Zimmer ein Rauchmelder montiert werden, auch im Keller und
auf dem Dachboden.
Rauchmelder sollen an der Decke,
möglichst in der Mitte des Raumes installiert werden. Ein
Abstand von mindestens 15 cm zu Wänden und Ecken sollte eingehalten
werden. Bei Räumen mit Schräg-, Spitz- oder Giebeldecken, in welchen
stehende Luft den Rauchaufstieg verhindern kann, ist der Rauchmelder ca. 1
m unter den höchsten Punkt der Decke zu montieren.
Der Rauchmelder sollte leicht
zugänglich montiert sein, um Prüfung und Batteriewechsel
problemlos durchführen zu können.
Ideal ist es auch etwas teurere
Rauchmelder zu kaufen, die über Funk vernetzt sind. Löst einer der
Rauchmelder aus, so erschrillt auch bei allen anderen der Alarmton. |
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Worauf Sie beim Kauf
eines Rauchmelders achten sollten! |
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- Verwenden Sie nur optische Rauchmelder
- Die Geräte sollten geprüft sein (CE-Zeichen,
GS-Zeichen, vom VdS anerkannt) und nach internationaler Norm (BS 5446
Part 1 - Britischer Standard bzw. PrEN ISO 12239) hergestellt sein.
- Empfohlen werden batteriebetriebene
Geräte, die auch bei Stromausfall funktionsfähig sind. Bei einem Leerwerden
(1-3 Jahre) der Batterie ertönt ein akustisches Signal.
- Durch einen eingebauten Test-Knopf
prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Funktionsfähigkeit.
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Wo bekomme ich Rauchmelder? |
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Rauchmelder können Sie im
Feuerwehrfachhandel, in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und in den
Technikabteilungen von Kaufhäusern erhalten. Batteriebetriebene, gut
getestete Rauchmelder gibt's schon ab ca. 5 Euro. Funkrauchmelder im 3er
Set beispielsweise schon ab ca. 50 Euro. Ein Mehrpreis der sich im
Ernstfall sehr stark lohnen kann. |
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