Stand 01.01.2007

 

Rauchmelder retten Leben
 
Rauchmelder   Meldungen in den Nachrichten über Brände in Wohnungen und Häusern gehören heute leider zum Alltag. Alle 3 Minuten brennt es in Deutschland und über 200.000 mal rücken die Feuerwehren jährlich zur Brandbekämpfung aus. Dabei kommen jährlich ca. 800 Menschen ums Leben.  
Doch was viele Außenstehende meist nicht wissen, viele dieser Opfer verbrennen nicht, sondern sterben an Rauchvergiftung. Nicht erfasst sind die Opfer, die wegen einer Rauchvergiftung "nur" behandelt werden, diese Zahl ist um ein Vielfaches höher.

Fehlender vorbeugender Brandschutz ist häufig die Ursache solcher Katastrophen. Eine besondere Rolle dabei spielen Rauchmelder. Sie ermöglichen es, Brände schon frühzeitig zu erkennen und zu melden.

 
In der Nacht, wenn die ganze Familie schläft, sind Brände am gefährlichsten. In den modernen Haushalten sind überall Kunststoffe vorhanden, welche bei Verbrennung giftigen Rauch entstehen lassen. Dieser Rauch weckt Schlafende nicht auf, sondern macht sie bewusstlos.

Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig schon den bei Schwelbränden entstehenden Rauch und warnt durch einen lauten Signalton. Dadurch werden Schlafende zu einem Zeitpunkt geweckt, zu dem die Flucht in die Sicherheit noch gefahrlos möglich ist.

In den USA sind Rauchmelder schon seit längerem vorgeschrieben. Statistiken nach sind seit diesen Vorschriften viel weniger Todesopfer durch Brände zu beklagen.

Fazit: Die Installation von Rauchmeldern ist einer der sichersten Wege, Gefahren durch einen Brand zu minimieren und somit Menschenleben zu schützen.


 
Rauchmelder sind seit 23. Dezember 2003 in Wohnungen in Rheinland-Pfalz Pflicht. Dies schreibt die Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vor: 

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." ( Auszug § 44 Abs. 8 LBauO)
"Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind."     ( Auszug § 2 Abs. 5 LBauO) 
 
 
Tipps zur Platzierung von Rauchmeldern
 
Platzierung von Rauchmeldern I  

In Wohnungen sollte als Mindestschutz ein Rauchmelder vor dem Schlafbereich installiert werden. Wo Schlafbereiche voneinander getrennt sind, sollte vor jedem Schlafbereich ein Rauchmelder montiert werden.

In Gängen und Fluren sollten Rauchmelder nicht mehr als 8 m auseinander, nicht mehr als 4 m vom Gangende und nicht mehr als 7 m vor jeder Tür montiert sein.

Bei Gebäuden mit mehreren Etagen sollte mindestens ein Rauchmelder pro Geschoss und vor jedem Schlafbereich installiert werden, z.B. im Flur, der die Schlafzimmer verbindet, oder im Treppenhaus, das zu diesem Flur führt.

 
Bei ausgebauten Dachgeschossen wird dringend geraten, einen Rauchmelder über der Treppe zu montieren. Besonders wichtig ist es, in den Aufstellungsräumen von Waschmaschine und Wäschetrockner Rauchmelder zu installieren, sofern dies keine Feuchträume sind wie z.B. Bad/Dusche.
 

Prüfen Sie, ob der Alarmton in allen Schlafzimmern laut genug ist, um Sie im Brandfall zu wecken.

 
Zum besseren Schutz sollte in jedem Zimmer ein Rauchmelder montiert werden, auch im Keller und auf dem Dachboden.

Rauchmelder sollen an der Decke, möglichst in der Mitte des Raumes installiert werden. Ein Abstand von mindestens 15 cm zu Wänden und Ecken sollte eingehalten werden. Bei Räumen mit Schräg-, Spitz- oder Giebeldecken, in welchen stehende Luft den Rauchaufstieg verhindern kann, ist der Rauchmelder ca. 1 m unter den höchsten Punkt der Decke zu montieren.

Der Rauchmelder sollte leicht zugänglich montiert sein, um Prüfung und Batteriewechsel problemlos durchführen zu können.  

Ideal ist es auch etwas teurere Rauchmelder zu kaufen, die über Funk vernetzt sind. Löst einer der Rauchmelder aus, so erschrillt auch bei allen anderen der Alarmton.

  Platzierung von Rauchmeldern II
 
  
Worauf Sie beim Kauf eines Rauchmelders achten sollten!
 
  • Verwenden Sie nur optische Rauchmelder
     
  • Die Geräte sollten geprüft sein (CE-Zeichen, GS-Zeichen, vom VdS anerkannt) und nach internationaler Norm (BS 5446 Part 1 - Britischer Standard bzw. PrEN ISO 12239) hergestellt sein.
     
  • Empfohlen werden batteriebetriebene Geräte, die auch bei Stromausfall funktionsfähig sind. Bei einem  Leerwerden (1-3 Jahre) der Batterie ertönt ein akustisches Signal.
     
  • Durch einen eingebauten Test-Knopf prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Funktionsfähigkeit.
VDS


CE
 
 
Wo bekomme ich Rauchmelder?
 
Rauchmelder können Sie im Feuerwehrfachhandel, in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und in den Technikabteilungen von Kaufhäusern erhalten. Batteriebetriebene, gut getestete Rauchmelder gibt's schon ab ca. 5 Euro. Funkrauchmelder im 3er Set beispielsweise schon ab ca. 50 Euro. Ein Mehrpreis der sich im Ernstfall sehr stark lohnen kann.